Hickhack um geklauten 911er
Einem Mann wird 2009 der 911 T von 1970 geklaut. Vier Jahre später findet er seinen Porsche im Internet wieder – doch Juristen streiten, ob er ihn zurückbekommt. Chronik eines Justizskandals.
Ralf Müller versteht die Welt nicht mehr. Hier steht sein geklauter 911er, doch er bekommt ihn nicht zurück.
Es klingt wie eine Farce, was Porsche-Besitzer Ralf Müller (51) aus Mülheim/Ruhr seit über einem Jahr durchmacht. Angefangen hat alles wie ein Krimi. 2009 wird dem selbstständigen Kfz-Mechaniker vor seiner Werkstatt sein geliebter Porsche 911 T von 1970 gestohlen. Besonders bitter: Der frisch restaurierte Wagen stand kurz vor einem neuen Gutachten und war zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht versichert. Glück im Unglück: Vier Jahre später entdeckt Müller seinen Wagen zufällig auf der Internetverkaufsbörse autoscout24.de wieder. Dort bietet ihn der Hamburger Händler Kray Autohandel GmbH für 39.900 Euro an. Müller informiert sofort die Kripo, und die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt den Wagen.
Sehnsüchtig blickt Müller auf seinen 911er, den die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht freigibt.
Ende gut, alles gut? Von wegen. Seit Ende 2013 steht der Porsche nun im Depot der Staatsanwaltschaft unter freiem Himmel. Denn obwohl ein behördlich beauftragter Gutachter bestätigt, dass es sich bei dem 911er um Müllers gestohlenes Auto handelt, stellt der Richter vom Landgericht Duisburg ihm geringe Chancen in Aussicht, seinen Wagen je wiederzubekommen. Begründung: Das Auto wurde zwar in Deutschland gestohlen, aber von dem Hamburger Händler in Belgien gekauft. Daher gelte belgisches Recht. Und in Belgien verjähren Ansprüche auf Diebesgut nach drei Jahren.
'Persilschein für Autodiebe"
"Wenn das rechtens ist, wäre das ein Persilschein für jeden Autodieb", empört sich Müller. "Fahrzeug klauen, für drei Jahre verschwinden lassen, dann mit geänderter Fahrgestellnummer in Holland oder Belgien neu zulassen und ganz legal als Reimport in Deutschland auf den Markt bringen." Müller und sein Anwalt vermuten, dass der deutsche Paragraf 935 (BGB) ausgehebelt werden soll. Der schließt den gutgläubigen Erwerb gestohlener Waren aus.
Rechtsanwalt Götz Knoop, Vizepräsident im Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (Deuvet), macht Müller Mut: "Da sich der Diebstahl nicht in Belgien, sondern zuvor in Deutschland ereignete, ist meiner Meinung nach deutsches Recht nach Paragraf 932/935 anzuwenden." Ob das stimmt oder eben nicht, diese Frage soll nun das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg in einem vom Gericht beauftragten Gutachten klären. Ende Januar 2015 stand das Ergebnis noch immer nicht fest.
Müller will aber um seinen Oldtimer kämpfen: "Den habe ich 1989 gekauft und in mühe-voller Kleinarbeit zusammen mit einem Freund restauriert. Allein in den 90ern habe ich locker 40.000 Mark in den Wagen gesteckt." Einen richterlichen Vergleich über lediglich 7250 Euro lehnte er deshalb ab. Außerdem zweifeln sein Anwalt und er die Gutgläubigkeit des Händlers an. Müller: "So ein Porsche mit fehlender Motornummer für 29.000 Euro muss stutzig machen." Zumal vergleichbare 911er zu dem Zeitpunkt auf anderen Messen für das Dreifache gehandelt wurden. Und das alles von einem Händler, "der ja eine noch größere Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden hat als Privatverkäufer". Ein Porsche dieses Typs in Zustand 3 wird bei Classic Data heute mit 50.000 Euro gelistet. "Die holländische Firma Van Kessel Sportscars, die den Porsche 2012 mit neuen Papieren versorgte, hat unter holländischen Porsche-Experten wohl einen zweifelhaften Ruf. Der Begriff 'Omkatten', das illegale Ändern von Fahrgestellnummern, soll im Zusammenhang mit Van Kessel fallen", sagt Müller. AUTO BILD KLASSIK erfuhr, dass die Firma viele Porsche mit Schäden oder zum Ausschlachten anbietet. Müller weiß, dass er ein hohes Risiko eingeht: "Ohne Rechtsschutz sitze ich im schlimmsten Fall ohne Auto und mit 20.000 Euro Gerichtskosten da. Aber hier geht es um etwas, das alle Oldtimer-Besitzer angeht."
Einem Mann wird 2009 der 911 T von 1970 geklaut. Vier Jahre später findet er seinen Porsche im Internet wieder – doch Juristen streiten, ob er ihn zurückbekommt. Chronik eines Justizskandals.
Ralf Müller versteht die Welt nicht mehr. Hier steht sein geklauter 911er, doch er bekommt ihn nicht zurück.
Es klingt wie eine Farce, was Porsche-Besitzer Ralf Müller (51) aus Mülheim/Ruhr seit über einem Jahr durchmacht. Angefangen hat alles wie ein Krimi. 2009 wird dem selbstständigen Kfz-Mechaniker vor seiner Werkstatt sein geliebter Porsche 911 T von 1970 gestohlen. Besonders bitter: Der frisch restaurierte Wagen stand kurz vor einem neuen Gutachten und war zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht versichert. Glück im Unglück: Vier Jahre später entdeckt Müller seinen Wagen zufällig auf der Internetverkaufsbörse autoscout24.de wieder. Dort bietet ihn der Hamburger Händler Kray Autohandel GmbH für 39.900 Euro an. Müller informiert sofort die Kripo, und die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt den Wagen.
Sehnsüchtig blickt Müller auf seinen 911er, den die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht freigibt.
Ende gut, alles gut? Von wegen. Seit Ende 2013 steht der Porsche nun im Depot der Staatsanwaltschaft unter freiem Himmel. Denn obwohl ein behördlich beauftragter Gutachter bestätigt, dass es sich bei dem 911er um Müllers gestohlenes Auto handelt, stellt der Richter vom Landgericht Duisburg ihm geringe Chancen in Aussicht, seinen Wagen je wiederzubekommen. Begründung: Das Auto wurde zwar in Deutschland gestohlen, aber von dem Hamburger Händler in Belgien gekauft. Daher gelte belgisches Recht. Und in Belgien verjähren Ansprüche auf Diebesgut nach drei Jahren.
'Persilschein für Autodiebe"
"Wenn das rechtens ist, wäre das ein Persilschein für jeden Autodieb", empört sich Müller. "Fahrzeug klauen, für drei Jahre verschwinden lassen, dann mit geänderter Fahrgestellnummer in Holland oder Belgien neu zulassen und ganz legal als Reimport in Deutschland auf den Markt bringen." Müller und sein Anwalt vermuten, dass der deutsche Paragraf 935 (BGB) ausgehebelt werden soll. Der schließt den gutgläubigen Erwerb gestohlener Waren aus.
Rechtsanwalt Götz Knoop, Vizepräsident im Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (Deuvet), macht Müller Mut: "Da sich der Diebstahl nicht in Belgien, sondern zuvor in Deutschland ereignete, ist meiner Meinung nach deutsches Recht nach Paragraf 932/935 anzuwenden." Ob das stimmt oder eben nicht, diese Frage soll nun das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg in einem vom Gericht beauftragten Gutachten klären. Ende Januar 2015 stand das Ergebnis noch immer nicht fest.
Müller will aber um seinen Oldtimer kämpfen: "Den habe ich 1989 gekauft und in mühe-voller Kleinarbeit zusammen mit einem Freund restauriert. Allein in den 90ern habe ich locker 40.000 Mark in den Wagen gesteckt." Einen richterlichen Vergleich über lediglich 7250 Euro lehnte er deshalb ab. Außerdem zweifeln sein Anwalt und er die Gutgläubigkeit des Händlers an. Müller: "So ein Porsche mit fehlender Motornummer für 29.000 Euro muss stutzig machen." Zumal vergleichbare 911er zu dem Zeitpunkt auf anderen Messen für das Dreifache gehandelt wurden. Und das alles von einem Händler, "der ja eine noch größere Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden hat als Privatverkäufer". Ein Porsche dieses Typs in Zustand 3 wird bei Classic Data heute mit 50.000 Euro gelistet. "Die holländische Firma Van Kessel Sportscars, die den Porsche 2012 mit neuen Papieren versorgte, hat unter holländischen Porsche-Experten wohl einen zweifelhaften Ruf. Der Begriff 'Omkatten', das illegale Ändern von Fahrgestellnummern, soll im Zusammenhang mit Van Kessel fallen", sagt Müller. AUTO BILD KLASSIK erfuhr, dass die Firma viele Porsche mit Schäden oder zum Ausschlachten anbietet. Müller weiß, dass er ein hohes Risiko eingeht: "Ohne Rechtsschutz sitze ich im schlimmsten Fall ohne Auto und mit 20.000 Euro Gerichtskosten da. Aber hier geht es um etwas, das alle Oldtimer-Besitzer angeht."
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